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Umsatzsteuerbefreiung einer Krankengymnasten-GbR

Die von einer GbR erbrachten krankengymnastischen Leistungen sind nach §4 Nr. 14 UStG steuerfrei, wenn sie von angestellten Krankengymnasten erbracht werden, die die berufliche Qualifikation für eine Anerkennung ihrer Tätigkeit als freiberuflich i. S. des §18 Abs. 1 EStG besitzen. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschafterinnen der GbR keine derartige Qualifikation besitzen.

Finanzgericht München, 3 K 2834/01, Urteil vom 18.02.2004, Revision eingelegt (BFH V R 54/05)
Fundstelle: EFG 2006, S.148, Lexinform 5001194

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