Aerzte Wirtschafts Forum ÄFW Text Text Text
Leistungsspektrum
 

Das Ärzte-Wirtschafts-Forum e.V. versteht sich als ein Verbund von selbständigen Steuerberatern und Rechtsanwälten in Deutschland. Sinn und Ziel des ÄWF e.V. ist der gedankliche Austausch zur Optimierung der Beratungsleistung in allen steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten während eines ärztlichen/zahnärztlichen „Wirtschaftslebens“.

Wir stellen an eine Mitgliedschaft hohe fachliche Ansprüche, so dass gewährleistet ist, dass alle Mitglieder des ÄWF e.V. Spezialisten im Bereich der Steuer- und Rechtsberatung für Ärzte und Zahnärzte sind.

Die Mitglieder im ÄWF e.V. sind selbständige Kanzleien, die Steuerberatung/Rechtsberatung erfolgt aber zwecks Optimierung der Beratungsleistung mit einem fachlich abgestimmten System. Wählen Sie einen Partner im entsprechenden Bundesland, folgende Beratungsleistungen werden Ihnen angeboten:

Gründerphase

  • Erarbeitung eines Gründungskonzepts mit wirtschaftlicher und finanzieller Planung
  • Beratung und Analyse beim Praxiskauf incl. Praxisbewertung
  • Rechtsberatung und Vertragsberatung bei Gründung/Übernahme/Begründung einer Mitunternehmerschaft
  • Aufklärung über Rechte und Pflichten im steuerlichen/rechtlichen Bereich


Aufbauphase

  • Technisch optimierte Erfassung Ihrer Praxiszahlen
  • Zeitnahe Auswertungen, verständlich kommentiert
  • Praxiscontrolling durch Umsatz- und Kostenvergleich (Abgleich mit Praxiszielen/Fachgruppe)
  • Externer/interner Betriebsvergleich
  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Analyse der Praxiszahlen

Optimierungsphase

  • Beratung Einzelpraxis/Praxisgemeinschaft/Gemeinschaftspraxis/ MVZ/sonstige Strukturen
  • Optimierung der Praxisstruktur
  • strategische Planung der privaten Vermögensstruktur

Abgabephase

  • Strategische Planung der Nachfolge
  • Praxisbörse incl. Praxisbewertung
  • Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Beratung beim Praxisverkauf.

Die sonst beim Steuerberater angebotenen „Standardleistungen“ wie Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhal­tung, Erstellen der Gewinnermittlung und Erstellen der Steuererklärungen sind obligatorisch, viele zusätzliche Beratungsleitungen können fakultativ in Anspruch genommen werden.

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