Umsatzsteuerbefreiung selbstständiger Konfliktberater im Auftrag sozialer Einrichtungen
Die privatrechtliche Tätigkeit selbstständiger Sozialhelfer, die im Auftrag eines gemeinnützigen Vereins, der Kinder-, Jugend- und Familienhilfen im Auftrag des Jugendamtes nach §§27 -41 SGB VIII durchführt, ist auf Grund unmittelbarer Anwendung von Art 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe g der 6. Richtlinie umsatzsteuerfrei.
Hessisches FG, Urteil des Einzelrichters vom 13.12.2005, 6 K 4053/04, Revision eingelegt, Az. V R 2/06
Fundstelle: StED2006 S. 201
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