Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen einer selbstständig tätigen Heil-und Motopädagogin
Eine Heil-und Motopädagogin, die in einem Praxisteam nach ärztlicher Zuweisung und unter ärztlicher Verantwortung mit Patienten selbstständig arbeitet und deren Leistungen Regelleistungen im Sinne des Sozialgesetzbuches V (SGB V) sind, übt auch dann eine „ähnliche heilberufliche Tätigkeit“ im Sinne von §4 Nr. 14 UStG aus, wenn sie selbst keine Ärztin ist, die Berufsgruppe der Heilpädagogen nicht über eine regelmäßige Zulassung nach §124 Abs. 2 SGB V durch die zuständigen Stellen der gesetzlichen Krankenversicherung verfügt und die Abrechnungen von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nicht unmittelbar gegenüber der Heilpädagogin, sondern über die Vertragsärztin des Praxisteams durchgeführt werden.
Finanzgericht Baden-Württemberg, 10 K 26/01, Urteil vom 03.03.2004, Revision eingelegt (BFH V R 64/05)
Fundstelle: EFG 2006, S. 773, Lexinform5001953
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