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Keine Abfärbung der gewerblichen Tätigkeit einer GbR nach §15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf die freiberufliche Tätigkeit einer personenidentischen Ärzte-GbR

Beabsichtigt eine ärztliche Gemeinschaftspraxis neben der Erbringung freiberuflicher Leistungen auch gewerblich tätig zu werden, kann die Abfärbewirkung des §15 Abs. 3 Nr. 1 EStG dadurch vermieden werden, dass die gewerbliche Betätigung von einer zweiten Personengesellschaft der gemeinschaftlich tätigen Ärzte ausgeübt wird.

Bundesfinanzhof, IV R 11/97, Urteil vom19.02.1998
Fundstelle: BStBl 1998 II, S.603


Diese Rechtslage wird auch von der Finanzverwaltung bestätigt unter der Überschrift:

Steuerrechtliche Behandlung des Verkaufs von Kontaktlinsen nebst Pflegemitteln, von Mundhygieneartikeln sowie von Tierarzneimitteln durch ärztliche Gemeinschaftspraxen

Bundesministerium der Finanzen, Erlass (koordinierter Ländererlass)vom14.05.1997, IV B 4 -S-2246 -23/97,
Fundstelle: BStBl 1997 I, S. 566; LEXinform0138437I.

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