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Richtlinienkonforme Steuerbefreiungen der Umsätze aus heilberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 4 Nr. 14 UStG - hier: Fußreflexzonenmasseur

  1. Die Steuerbefreiung der Umsätze aus heilberuflicher Tätigkeit i.S. von §4Nr. 14 UStG setzt (richtlinienkonform) voraus, dass es sich um ärztliche oder arztähnliche Leistungen handeln muss, und dass diese von Personen erbracht werden, die die erforderlichen beruflichen Befähigungsnachweise besitzen.

  2. Das Fehlen einer berufsrechtlichen Regelung ist für sich allein kein Hinderungsgrund für die Befreiung.

  3. Vom Vorliegen eines beruflichen Befähigungsnachweises für eine ärztliche oder arztähnliche Leistung ist grundsätzlich auszugehen bei Zulassung des jeweiligen Unternehmers bzw. der regelmäßigen Zulassung seiner Berufsgruppe gemäߧ124 Abs. 2 SGB V durch die zuständigen Stellen der gesetzlichen Krankenkassen.

  4. Indiz für das Vorliegen eines entsprechenden beruflichen Befähigungsnachweises ist ferner die Aufnahme von Leistungen der betreffenden Art in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (§92 SGB V).

BFH, V R 18/02, Urteil vom 12.08.2004
Fundstelle: BFH/NV 2005, S. 313

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