Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen I
Für die Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen nach § 4 Nr. 14 UStG 1993 reicht es nicht aus, dass die Operationen nur von einem Arzt ausgeführt werden können, vielmehr müssen sie der medizinischen Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen.
BFH, V R 27/03, Urteil vom 15.07.2004,
Fundstelle: BStBl 2004 II, S. 862
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