Bietet eine Klinik Pauschalangebote, die im Schwerpunkt dem Wellnessbereich zuzuordnen sind, so handelt es dabei nicht um steuerbefreite Leistungen aus einer heilberuflichen Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 UStG. (FG des Saarlandes v. 10.09.2004 - 1 V 211/04)