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Zum Nachweis der Absicht eine Wohnung zu vermieten

Eine einkommensteuerlich relevante Vermietung setzt die Absicht voraus, auf Dauer nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Zum Nachweis der Absicht, eine Wohnung zu vermieten, genügt es nicht, darauf hinzuweisen, dass die Wohnung milieugeschädigt und deshalb schwer vermietbar sei oder eine Selbstnutzung nicht in Betracht komme. Als Nachweise kann u.a. die Vorlage entsprechender Zeitungsannoncen, Insertionsrechnungen oder eines Maklerauftrags zur Vermietung der Wohnung in Betracht kommen (FG München  v. 12.12.2005 - 1 K 4734/02)

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