Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie
Die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie (auch als „eingeschränkte Heilpraktikertätigkeit“ oder „kleiner Heilpraktiker“ bezeichnet) sind nach §4 Nr. 14 UStG steuerfrei.
Finanzgericht Köln, 10 K 5354/02, Urteil vom 19.01.2006, rkr
Fundstelle: DStRE 2006, S. 1353, Lexinform 5002060II.