Betriebseinnahmen eines Arztes aus Langzeitstudien mit neuen Medikamenten
Auch wenn die Steuerunterlagen beim Kläger, einem Arzt, durch einen Wasserschaden zerstört worden sind, so darf das FA bisher nicht versteuerte Einnahmen für eine Langzeitstudie an Patienten nachträglich als Betriebseinnahmen ansetzen, wenn einerseits durch Quittungen des Arztes und eine Bestätigung des Auftraggebers feststeht, dass die Zahlungen im Streitjahr geflossen sind, und wenn andererseits die Einnahmen in einer Honoraraufschlüsselung des Steuerberaters für das Streitjahr nicht enthalten sind (FG München v. 27.10.2005 - 5 K 709/04)
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