Aerzte Wirtschafts Forum ÄFW Text Text Text
Aktuelles

Anstellung von Ärzten I

Beschäftigen Inhaber einer Praxis für Anästhesiologie angestellte Ärzte, sind die erzielten Einkünfte als gewerblich einzuordnen, sofern die Angestellten bei ihrer ärztlichen Tätigkeit nicht der ständigen Überwachung durch die Inhaber unterliegen.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.August 2006, 1 K 982/03, rkr. Fundstelle: EFG 2006, S. 1916

Gewerblichkeit der Einkünfte von Ärzten bei Beschäftigung weiterer angestellter Ärzte
weiter

zurück


Wer wir sind   Leistungsspektrum   ÄWF vor Ort   Service/Downloads   Aktuelles   Veranstaltungen/Termine   Mitgliederbereich   Impressum   Disclaimer   Kontakt