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Abfärbetheorie und gewerbliche Beteiligung I

Ist eine freiberufliche Gesellschaft (z.B. (zahn-)ärztliche Gemeinschaftspraxis) an einer gewerblichen Gesellschaft (z.B. Dentaldepot, Pharmaunternehmen) beteiligt, färben die gewerblichen Einkünfte aus der Beteiligung auf die beteiligte Gesellschaft ab. Die beteiligte Gesellschaft erzielt durch die Abfärbetheorie insgesamt gewerbliche Einkünfte.

Bundesfinanzhof, IV ER S 3/03, Beschluss vom 06.11.2003
Fundstelle: BStBl 2005 II, S. 376; LEXinform 0818833

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